[ Auszug: (1) Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des
Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem
Dritten wide ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]